Organisatorisches

Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt telefonisch zu unseren Telefonsprechzeiten (siehe Erreichbarkeit und Sprechstunden). In diesem ersten Kontakt kann Ihr Anliegen kurz besprochen und die relevanten Daten erfasst werden. Wenn es für möglich und sinnvoll erachtet wird erhalten sie einen Termin zur psychotherapeutischen Sprechstunde in unserer Praxis.
Darüber hinaus erhalten Sie das Passwort für den Dokumentenbereiche (siehe Dokumente). Laden Sie bitte die für Sie relevanten Dokumente herunter und bringen Sie diese ausgefüllt zum ersten Gespräch in unserer Praxis mit.

Psychotherapeutische Sprechstunde:

Die psychotherapeutische Sprechstunde ist der Einstieg in die Psychotherapie, sie dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der weiteren Klärung Ihres Anliegens, der Abklärung von Beschwerden und Information über mögliche Behandlungen.
Für einen möglichst umfassenden Eindruck und Abklärung sollten Kinder und Jugendliche von mindesten einem sorgeberechtigten Elternteil zur Sprechstunde begleitet werden.
Zur Sprechstunde bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte und die ausgefüllten Anmeldeunterlagen (Dokumente zum Download stehen auf der Homepage bereit) mit. Darüber hinaus können Sie dies auch durch relevante Unterlagen wie U-Untersuchungsheft, Schulzeugnisse, Vorbefunde von Ärzten, Psychotherapeuten und Kliniken ergänzen.
Wenn wir in diesem ersten Gespräch den Eindruck gewinnen, ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis aufbauen zu können und eine verhaltenstherapeutische Therapie indiziert ist, können wir Sie gerne für eine Behandlung vormerken. Aufgrund der hohen Nachfrage an psychotherapeutischen Behandlungsplätzen kann es sein, dass wir Ihnen nicht direkt einen Platz anbieten können.

Probatorische Sitzungen und Therapie:

Die probatorischen Sitzungen dienen dem Beziehungsaufbau, genauso wie der diagnostischen Abklärung der Symptome, der Krankheitsgeschichte und der Ziele, die in der Therapie erreicht werden sollen.
Entscheiden wir uns gemeinsam für eine therapeutische Behandlung, so wird ein Behandlungsvertrag geschlossen und entsprechend Ihren Versicherungsverhältnissen werden die Anträge zur Prüfung auf Kostenübernahme an Ihre Krankenkasse gestellt und entsprechend des Bescheides die Behandlung begonnen.
In der Therapie wird die Frequenz der Termine an den Bedürfnissen der Klienten angepasst und individuell vereinbart. In der Behandlung von Kindern und Jugendlichen finden neben den regelmäßigen Terminen mit den Kindern und Jugendlichen begleitende Eltern- bzw. Familiengespräche statt.